Sicherheitsbelehrung:
Dem Mitglied und dem Gastspieler ist bekannt, dass sich die Golfanlage auf militätisch genutztem Gelände befindet und daher
Einschränkungen im Spielbetrieb (z.B. zeitlich begrenzte Nutzungssperren, Zufahrtskontrollen und ggfs. –sperren, Lärm, sonstige Emissionen o.ä.) jederzeit und unangekündigt auftreten
können. Soweit dem Mitglied und dem Gastspieler aus derartigen Nutzungsbeschränkungen Rechte gegenüber dem Verein
oder einem Dritten (z.B. Bundeswehr, NATO, Gemeinden o.ä.) erwachsen sollten, verzichtet das Mitglied und der Gastspieler ausdrücklich und unwiderruflich auf deren Geltendmachung und hält den
Verein und sonstige Dritte hiervon frei.