Mitgliedschaft im Bergen-Hohne Golfclub e.V.
Der Bergen-Hohne Golfclub e.V. bietet verschiedene Möglichkeiten einer Mitgliedschaft an, welche folgend erläutert werden. Die jeweiligen
Jahresmitglieds-beiträge entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle. Vollmitglied: Mitglieder ab vollendetem 18.Lebensjahr, die nicht in eine der anderen Kategorien fallen. Ehepartner: Mitglieder, die mit einem Mitglied des Vereins in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder eheähnlichen Gemeinschaft leben, ohne Rücksicht auf das jeweilige Geschlecht. Auf Verlangen ist der gemeinsame Wohnsitz nachzuweisen. Zweitmitglied: Mitglieder, die einem anderen Golfclub des DGV angehören, bei dem ihr Hcp geführt wird. ("Erstmitgliedschaft") Die Erstmitgliedschaft ist auf Verlangen nachzuweisen. Fernmitglied: Mitglieder, deren Lebensmittelpunkt (Wohnsitz oder bei zweitem Wohnsitz überwiegende Berufsausübung) mehr als 100 km vom Sitz des Vereins entfernt ist. Die Voraussetzungen sind auf Verlangen nachzuweisen. Auszubildende: Mitglieder, die das 18., jedoch nicht das 25.Lebensjahr vollendet haben und sich in der Berufsausbildung, Studium, freiwilligem sozialen Jahr oder ähnlichen Lebensabschnitt ohne Vollerwerbstätigkeit befinden. Dies ist bis 31.Januar eines Kalenderjahres (z.B. durch Studentenausweis o.Ä.) nachzuweisen. Jugendliche: Mitglieder, die noch nicht das 18.Lebensjahr vollendet haben. Ehrenmitglied: Mitglieder, die auf Vorschlag in einer Vollversammlung gemäß der Satzung zum Ehrenmitglied ernannt wurden. DGV-Karte: Jährliche Einmal-Gebühr für alle Mitglieder mit vollem Spielrecht (Verbandsabgaben), auf Basis tatsächlicher Kosten: wird mit der ersten Beitragszahlung fällig und eingezogen. |
10 Arbeitsstunden pro Jahr a`10.-- €. Bei nicht geleisteten Arbeitseinsatz wird der Betrag nach dem 30.11. eingezogen, entfällt bei Fernmitgliedern,
Auszubildende und Schüler und für Mitglieder die im jeweils laufenden Jahr das 75. Lebensjahr vollenden.
Mitgliedschaft | jährlich |
Zahlungsweise Januar + Mai |
Aufnahmegebühr (einmalig) |
Spiel- recht |
Stimm- recht |
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Vollmitglied |
720,- €
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360,- €
s.o.
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150,- €
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voll
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ja
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Ehepartner |
600,- €
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300,- €
s.o.
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150,- €
|
voll
|
ja
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Zweitmitglied |
360,- €
|
360.- €
s.o.
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100,- €
|
voll
|
ja
|
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Fernmitglied |
200,- €
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200.- € jährlich
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100,- €
|
voll
|
nein
|
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Auszubildende |
150,- €
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75.- €
s.o.
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0,- €
|
voll
|
ja
|
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Jugendliche |
100,- €
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50.- €
s.o.
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0,- €
|
voll
|
nein
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Förderndes Mitglied |
freiwilliger Beitrag
|
nein
|
nein
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Ehrenmitglied |
0,- €
|
0,- €
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voll
|
ja
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Mitglieder mit Spielrecht
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DGV-Karte (Verbandsabgaben): jährlicher Betrag (z.Zt 35,- €) zzgl. des Mitgliedsbeitrag
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Bei Eintritt ab 01.Juli im laufenden Jahr wird der halbe Jahresbeitrag erhoben!
Laufzeit / Kündigung / Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Sie ist zum Ablauf eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündbar. Liegen zwischen Kündigung und erneutem Aufnahmeantrag weniger als 12 Monate, sind auch die in der Zwischenzeit entfallenden Beiträge bei Aufnahme erneut zu entrichten.