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Mitgliedschaft im Bergen-Hohne Golfclub e.V.

 

Der Bergen-Hohne Golfclub e.V. bietet verschiedene Möglichkeiten einer Mitgliedschaft an, welche folgend erläutert werden. Die jeweiligen Jahresmitglieds-beiträge entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle.

Vollmitglied:
Mitglieder ab vollendetem 18.Lebensjahr, die nicht in eine der anderen Kategorien fallen.

Ehepartner:
Mitglieder, die mit einem Mitglied des Vereins in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder eheähnlichen Gemeinschaft leben, ohne Rücksicht auf das jeweilige Geschlecht. Auf Verlangen ist der gemeinsame Wohnsitz nachzuweisen.

Zweitmitglied:
Mitglieder, die einem anderen Golfclub des DGV angehören, bei dem ihr Hcp geführt wird. ("Erstmitgliedschaft") Die Erstmitgliedschaft ist auf Verlangen nachzuweisen.

Fernmitglied:
Mitglieder, deren Lebensmittelpunkt (Wohnsitz oder bei zweitem Wohnsitz überwiegende Berufsausübung) mehr als 100 km vom Sitz des Vereins entfernt ist. Die Voraussetzungen sind auf Verlangen nachzuweisen.

Auszubildende:
Mitglieder, die das 18., jedoch nicht das 25.Lebensjahr vollendet haben und sich in der Berufsausbildung, Studium, freiwilligem sozialen Jahr oder ähnlichen Lebensabschnitt ohne Vollerwerbstätigkeit befinden. Dies ist bis 31.Januar eines Kalenderjahres (z.B. durch Studentenausweis o.Ä.) nachzuweisen.

Jugendliche:
Mitglieder, die noch nicht das 18.Lebensjahr vollendet haben.

Ehrenmitglied:
Mitglieder, die auf Vorschlag in einer Vollversammlung gemäß der Satzung zum Ehrenmitglied ernannt wurden.

DGV-Karte:
Jährliche Einmal-Gebühr für alle Mitglieder mit vollem Spielrecht (Verbandsabgaben), auf Basis tatsächlicher Kosten: wird mit der ersten Beitragszahlung fällig und eingezogen.

 
 

       Beitragsordnung ab 01.01.2024

Aktuell wird für Neumitglieder keine Aufnahmegebühr erhoben !!!


10 Arbeitsstunden pro Jahr a`10.-- €. Bei nicht geleisteten Arbeitseinsatz wird der Betrag nach dem 30.11. eingezogen, entfällt bei Fernmitgliedern, Auszubildende und Schüler und für Mitglieder die im jeweils laufenden Jahr das 75. Lebensjahr vollenden.

 

Mitgliedschaft jährlich

Zahlungsweise

Januar + Mai 

Aufnahmegebühr
(einmalig)
Spiel-
recht
Stimm-
recht
 Vollmitglied
720,- €
360  € 
s.o.
150,- €
voll
ja
 Ehepartner
600,- €
300 € 
s.o.
150,- €
voll
ja
 Zweitmitglied
360,- €
360 €
s.o.
100,- €
voll
ja
 Fernmitglied
200,- €
200 € jährlich
100,- €
voll
nein
 Auszubildende
150,- €
75 € 
s.o.
0,- €
voll
ja
 Jugendliche
100,.- €
50 €
s.o.
0,- €
voll
nein
 Förderndes Mitglied
freiwilliger Beitrag
nein
nein
 Ehrenmitglied
0,- €
0,- €
voll
ja
 Mitglieder mit Spielrecht
DGV-Karte (Verbandsabgaben): jährlicher Betrag (z.Zt 35,- €) zzgl. des Mitgliedsbeitrag

 

Bei Eintritt ab 01.Juli  im laufenden Jahr wird der halbe Jahresbeitrag erhoben! 

 

  Laufzeit / Kündigung / Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Sie ist zum Ablauf eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündbar. Liegen zwischen Kündigung und erneutem Aufnahmeantrag weniger als 12 Monate, sind auch die in der Zwischenzeit entfallenden Beiträge bei Aufnahme erneut zu entrichten.

                                                     

Aufnahmeantrag-Vorderseite -.pdf
PDF-Dokument [104.1 KB]
Einzugsermächtigung.pdf
PDF-Dokument [76.5 KB]
Beitragsordnung.pdf
PDF-Dokument [76.6 KB]